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   BGH, 17.04.1959 - 4 ARs 1/59   

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https://dejure.org/1959,525
BGH, 17.04.1959 - 4 ARs 1/59 (https://dejure.org/1959,525)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1959 - 4 ARs 1/59 (https://dejure.org/1959,525)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1959 - 4 ARs 1/59 (https://dejure.org/1959,525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 97
  • NJW 1959, 1285
  • NJW 1960, 160 (Ls.)
  • MDR 1959, 860
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1970 - 4 ARs 43/70

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einer bereits für zulässig erklärten

    Zum Erlaß eines Haftbefehls oder eines Vorführungsbefehls gemäß § 30 DAG ist nach Art. 104 Abs. 2 GG nur das Oberlandesgericht zuständig (unter Aufgabe von BGHSt 13, 97, Leitsatz a).

    Zum Erlaß eines Haftbefehls oder eines Vorführungsbefehls gemäß § 30 DAG ist nach Art. 104 Abs. 2 GG nur das Oberlandesgericht zuständig (unter Aufgabe von BGHSt 13, 97, Leitsatz a).

    Auch aus dem Beschluß des Senats BGHSt 13, 97 kann für sie nichts hergeleitet werden.

    Sollte der Entscheidung BGHSt 13, 97 eine andere Auffassung zu entnehmen sein, so hält der Senat an ihr nicht fest.

    Der Senat hat in BGHSt 13, 97 entschieden, daß die durch § 30 DAG begründete Zuständigkeit des Staatsanwalts für den Erlaß eines Haftbefehls durch Art. 104 Abs. 2 GG nicht beseitigt worden sei (vgl. ferner BGHSt 22, 58, 66).

    Gegen sie sind im Schrifttum vor allem von Lang-Hinrichsen (JR 1959, 321) und von Bettermann (NJW 1960, 160 [BGH 17.04.1959 - 4 ARs 1/59]; vgl. auch Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, Bd. III/2 S. 883, 897) Bedenken erhoben worden.

    Das Oberlandesgericht, das die Auslieferung für zulässig erklärt, befindet damit nicht zugleich über die Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung (Bettermann NJW 1960, 160 [BGH 17.04.1959 - 4 ARs 1/59]).

    Diese Fälle sind keineswegs selten (vgl. die amtl. Begr. zu § 30 DAG bei Mettgenberg-Doerner, 2. Aufl., S. 418 und Bettermann, NJW 1960, 160 [BGH 17.04.1959 - 4 ARs 1/59]).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Meinung ist unter "Zensur" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG nur die Vorzensur zu verstehen (vgl. LVG von Rheinland-Pfalz, DÖV 1952, S. 664 [665]; OVG Lüneburg, DVBl. 1953, S. 83 [84]; BayObLG, NJW 1960 S. 160 [161]; Herzog in Maunz- Dürig-Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 5 Rdnr. 78; v. Mangoldt-Klein, GG, 2. Aufl., Bd. I, Art. 5, Anm. VIII 2; Ridder in Neumann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, Bd. II, S. 243 [280]; Scheuner, VVDStRL 22, S. 1 [11]; Stein in Zinn-Stein, Die Verfassung des Landes Hessen, Bd. I, 1954, Art. 11 Anm. 8; Wohland, Informationsfreiheit und politische Filmkontrolle, S. 133 ff.).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Das ergibt sich, wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 23, 380, 383 - damals zu § 30 DAG, dem diese Vorschrift insoweit gleicht - näher aufgezeigt hat, zwangsläufig aus dem Umstand, daß ein solcher Haftbefehl auch dann zulässig ist, wenn keiner der Haftgründe vorliegt, die für den Erlaß eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG) erforderlich sind (vgl. auch BGHSt 13, 97, 101).
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